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13.05.2017

VERLÄNGERUNG - Gründung Bürgerinitiativen für UVP

Vielen Dank für Eure tatkräftige Unterstützung! Wir brauchen aber noch viele weitere Unterschriften!

Deshalb haben wir uns entschlossen die Aktion wie folgt zu verlängern:

  • Spange Wörth bis 17. 5. 23:59
  • S34 bis 28. 5. 23:59

Bitte lasst auch eure Nachbarn, Arbeitskollegen, ... unterschreiben und nehmt auch immer wenn ihr unterwegs seid Unterschriftenlisten mit und sprecht die Leute an.

Die Unterschriftenliste BI "Stop.Transit.S34" und die Unterschriftenliste BI "Nein zur Spange Wörth" herunterladen, ausdrucken und im Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis unterschreiben lassen.

Nachdem ihr einige Unterschriftenlisten gesammelt habt, diese bitte für die Spange Wörth bis spätestens 12. Mai und für die S34 bis spätestens 28. Mai in ein Kuvert stecken und in den Briefkasten des Schriftführers in der Dingelbergstraße 7 in 3150 Wilhelmsburg einwerfen.

Jeder der für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt ist (also auch Jugendliche ab 16 Jahren) und seinen Wohnsitz in einer der aufgelisteten Gemeinden hat darf unterschreiben.

Seine Unterschrift darf jeder für beide Bürgerinitiativen abgeben, wenn seine Wohnsitzgemeinde für beide Bürgerinitiativen aufgelistet ist.

Die Unterschriftenlisten bitte in keinster Weise verändern oder ergänzen, es ist lediglich die Tabelle vollständig und gut leserlich auszufüllen. Der angegebene Vor- und Zuname sollte dem aus der Wählerevidenz entsprechen.

 

08.05.2017

Stellungnahmen und Einwendungen

Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Insbesondere Nachbarn können schriftlich Einwendungen bei der UVP-Behörde erheben!

Der UVP-Behörde ist es ein Anliegen von den Nachbarn der S34, also von Dir, Stellungnahmen und Einwendungen zu erhalten. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist ein ganz wichtiges Element im Rahmen des UVP Verfahrens. Einwendungen und Stellungnahmen sind also ausdrücklich erwünscht!

Hierzu hat unser Mitglied Bernhard Higer die Eckdaten zusammengefasst.

Hilfestellung zur S34 (bis 31. 5. 2017)
Hilfestellung zur Spange Wörth (bis 19. 5. 2017)

Mach von Deinem Recht Gebrauch! Beziehe Stellung! Erhebe Deine Einwendungen rechtzeitig! Sichere Dir Parteistellung im Verfahren!

 

03.05.2017

Gründung Bürgerinitiativen für UVP

Bei der gestrigen Generalversammlung hat unser Obmann-Stv Stefan Mayerhofer die beiden Bürgerinitiativen "Stop.Transit.S34" und "Nein zur Spange Wörth" vorgestellt, mit denen wir in den UVP-Verfahren zusätzliche Parteienstellung erlangen wollen!

Dazu brauchen wir eure Unterstützung. Wir müssen bis spätestens 12. Mai für jede Bürgerinitiative 200 Unterschriften gesammelt haben!

Die Unterschriftenliste BI "Stop.Transit.S34" und die Unterschriftenliste BI "Nein zur Spange Wörth" herunterladen, ausdrucken und im Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis unterschreiben lassen.

Nachdem ihr einige Unterschriftenlisten gesammelt habt, diese bitte bis spätestens 12. Mai in ein Kuvert stecken und in den Briefkasten des Schriftführers in der Dingelbergstraße 7 in 3150 Wilhelmsburg einwerfen.

Jeder der für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt ist (also auch Jugendliche ab 16 Jahren) und seinen Wohnsitz in einer der aufgelisteten Gemeinden hat darf unterschreiben.

Seine Unterschrift darf jeder für beide Bürgerinitiativen abgeben, wenn seine Wohnsitzgemeinde für beide Bürgerinitiativen aufgelistet ist.

Die Unterschriftenlisten bitte in keinster Weise verändern oder ergänzen, es ist lediglich die Tabelle vollständig und gut leserlich auszufüllen. Der angegebene Vor- und Zuname sollte dem aus der Wählerevidenz entsprechen.

 

05.04.2017

Beginn des UVP-Verfahrens

Die öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung hat am 5. 4. stattgefunden. 

Planungsunterlagen liegen in den betroffenen Gemeinden auf:

  • St. Pölten
  • Wilhelmsburg
  • Obergrafendorf

Man kann sich also auf der Gemeinde informieren, es geht dabei um ca. 3,5 lfm Ordner. Diese 3,5 lfm haben wir auch elektronisch öffentlich jederzeit zugänglich gemacht. Wir empfehlen sich zuerst einen Überblick zu verschaffen: mit der Kurzversion auf der offiziellen Seite des bmvit.

Bis 31. 5. 2017 kann jedermann eine schriftliche Stellungnahme an das bmvit abgeben. Es besteht aber keine Garantie, dass eine solche Stellungnahme auch behandelt wird.

Ebenso bis dahin können Parteien (im Sinne des UVP-Gesetzes) schriftliche Einwendungen gegen das Projekt ebenfalls beim bmvit einbringen. Bürgerinitiativen (im Sinne es UVP-Gesetzes) können nun gegründet werden, diese haben im Verfahren dann Parteienstellung und können mit einer Unterschriftenliste (mind. 200 Personen) ihre Stellungnahme abgeben.